108. ÖLV-Verbandstag

Am Samstag, den 21.3. fand im Haus des Sports der 108. ÖLV-Verbandstag statt.

In diesem Rahmen wurde auch die Ehrung der besten Bundesländer in der ÖLV Cupwertung durchgeführt. Die Vereine wurden bereits beim Austrian Athletics Award geehrt. Der NÖLV gewann alle Wertungen für die Bundesländer - die Auszeichnungen wurden vom neuen NÖLV-Präsidenten Gottfried Lammerhuber und Vizepräsident Erich Straganz entgegen genommen. ÖLV-Vizepräsidentin Sonja Spendelhofer überreichte die Trophäen.

Die Beschlüsse des Verbandstags in Kurzform:

  • Die Mitgliedsbeiträge werden mit 1.1.2015 neu geregelt, völlig von der Cupwertung entkoppelt und in einen Sockelbetrag (vormals Nenngeldpauschale) und Nenngeldanteil (vormals Meldegebührenanteil) aufgeteilt.
    Der Sockelbeitrag ist die fixe Mitgliedsgebühr jedes ÖLV-Vereins und liegt je nach Kategorie des Vereins bei 100 EUR, 150 EUR oder 200 EUR.
    Der Nenngeldanteil richtet sich anteilig nach den abgegeben Nennungen der Mitgliedsvereine für ÖLV-Meisterschaften des Vorjahres. Ausgenommen sind alle jene Meisterschaften (Straßenläufe, Berglauf, Masters-Stadion, etc.) für die bereits Nenngeld bezahlt werden muss, sowie der Bundesländercup. Pro Team bei der Österr. Vereine-Meisterschaft werden pauschal 8 Nennungen verrechnet.
    Aufgrund der einstimmigen Annahme dieses Antrags, entfällt die Pönale für die Nichterfüllung von 75% der abgegebenen Nennungen für ÖLV Meisterschaften.
     
  • Die Lizenzgebühr für die Teilnahme an Landes- und ÖLV Meisterschaften wird rückwirkend ab 1.1.2015 auch auf die Altersklasse U16 ausgeweitet.
     
  • In der Hallensaison 2016 wird ein Mehrkampf für die Altersklassen U18 als Meisterschaftsbewerb etabliert.
     
  • Die Bestimmungen in der LAO für österr. Rekorde und Österr. Jahresbestenliste wurden erweitert. 
    Um einen österr. Rekord aufstellen zu können, muss der Athlet die österr. Staatsbürgerschaft besitzen und auch international für den ÖLV startberechtigt sein. Für die Aufnahme einer Leistung in die ÖLV Bestenliste muss der Athlet für die ÖLV Meisterschaften startberechtigt sein. Besitzt er nicht die österr. Staatsbürgerschaft oder ist nicht für den ÖLV international startberechtigt, so muss er für einen österr. Verbandsverein am Start gewesen sein.
     
  • Die Anti-Doping Bestimmungen des ÖLV wurden an den aktuellen WADA Code sowie an das neue Anti-Doping-Bundesgesetz angepasst.
     
  • In der Altersklasse U14 weiblich wurden die Wurfgewichte in den Nationalen Wettkampfbestimmungen wie folgt angepasst: Kugelstoß, Hammerwurf 2kg
     
  • Die Berechnung der ÖLV-Cupwertung wurde komplett modifiziert. Die Neuregelung findet bereits auf das Jahr 2015 Anwendung. Der derzeitige Cup-Zwischenstand wird in den nächsten Tagen überarbeitet werden. Neu ist, dass bis zum 8. Platz ÖLV-Cuppunkte vergeben werden, die Punkte für die Österr. Vereine-Meisterschaften wurden modifiziert, außerdem wurden ÖLV-Cuppunkte für internationale Meisterschaften eingeführt. Details sind dem Übersichtsblatt (PDF) zu entnehmen.
     

Die geänderten Allgemeinen Bestimmungen und Ordnungen des ÖLV werden in den nächsten Tagen online gestellt und können dann im Detail nachgelesen werden.

ÖLV | 22.03.2015

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