Frequently Asked Questions (FAQs)

Nachfolgend sind einige der häufigsten Fragen zum Thema Doping aufgelistet und kurz beantwortet. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie Anmerkungen und Ergänzungen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an office@oelv.at.

Medikamente | Dopingkontrollen | Allgemeines

Abschnitt 1 - Medikamente

Welche Medikamente sind verboten?

Verboten sind alle Medikamente, die einen oder mehrere Substanzen (Wirkstoffe) beinhalten, die auf der jeweils aktuellen Verbotsliste der WADA (World Anti-Doping-Agency) stehen. Die Verbotsliste der WADA ist eine der wichtigsten Grundlagen der Anti-Doping Arbeit. Sie wird jährlich aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Die aktuelle Verbotsliste und weitere Details dazu finden Sie auf der Homepage der NADA Austria unter:
www.nada.at - Medizin - Verbotsliste

Woher weiß man, ob ein Medikament erlaubt oder verboten ist?

Grundsätzlich sollten Sportler/innen vor der Einnahme eines Medikaments, über dessen Erlaubtheit Sie sich nicht sicher sind, immer Rücksprache mit Ihrem Arzt, Apotheker oder dem Anti-Dopingbeauftragten des ÖLV halten. Die NADA Austria bietet auch das Service der Medikamentabfrage und ein Liste mit erlaubten Medikamenten bei banalen Erkrankungen.
Was tun bei Krankheit oder Verletzung?

In den Anti-Doping-Regelungen wird immer wieder nachdrücklich auf die persönliche Verantwortung des Athleten verwiesen. Der Athlet selbst ist dafür verantwortlich, was sich in seinem Körper oder in seinen Körperflüssigkeiten befindet. Folgende Vorgangsweise wird daher von der NADA Austria empfohlen:
www.nada.at - Medizin - Was tun bei...?

Was sind medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE)?

TUE steht für Therapeutic Use Exemptions und bedeutet, dass Sportler - unter gewissen Voraussetzungen - um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen können, um verbotene Wirkstoffe oder Methoden zur Behandlung von (chronischen) Erkrankungen einzusetzen. Alle Details:
www.nada.at - Medizin - Ausnahmegenehmigung (TUE)

Für Sportler/innen, die keinem Testpool angehören, gelten die TUE-Regelungen mit der Abweichung, dass der Antrag auf die medizinische Ausnahmegenehmigung erst im Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle gestellt werden kann (retroaktiv). Selbstverständlich muss die Einnahme von Arzneimitteln mit verbotenen Wirkstoffen oder die Anwendung einer verbotenen Methode zum Zeitpunkt der Dopingkontrolle medizinisch indiziert gewesen sein und mit entsprechenden Befunden belegt werden.
Besondere Vorsicht ist daher bei Selbstmedikationen geboten, da es hier keine Aufzeichnungen gibt. Letztlich gilt, dass laut Anti-Doping Bestimmungen der/die Sportler/innen für alles, was sich in seinem Körper oder in seinen Körperflüssigkeiten befindet, selbst verantwortlich ist.

Abschnitt 2 - Dopingkontrollen

Wie wird bestimmt, wer kontrolliert wird?

Bei Trainingskontrollen wählt die NADA Austria gezielt Athletinnen und Athleten aus, die kontrolliert werden sollen. Für Wettkampfkontrollen ist der jeweilige nationale Bundessportfachverband bzw. der Veranstalter zuständig, diese beauftragen die NADA Austria mit der Durchführung. Zielkontrollen einzelner Sportler werden von der NADA Austria durchgeführt, der Veranstalter des Wettkampfs kann nur bei allgemeinen Entscheidungen (z.B. das Podium, Losentscheid, etc.) mitentscheiden.

Wann können Doping-Kontrollen durchgeführt werden?

Dopingkontrollen können jederzeit durchgeführt werden, insbesondere bei Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften - auf Veranlassung eines Verbandes/Veranstalters, bei Veranstaltungen, für die internationale Verbände Dopingkontrollen vorschreiben, während des Trainings und außerhalb (OOC - Out of Competition) oder wenn Verdacht auf Doping besteht.

Welche Testpools gibt es?

Es gibt den Registered Test Pool (RTP), den Nationalen Testpool (NTP) und den Allgemeinen Test Pool (ATP). Je nach Zugehörigkeit zu einem dieser Testpools ist der Athlet dazu verpflichtet, bestimmte Meldepflichten zu erfüllen, d.h. exakte Angaben über seinen Aufenthaltsort und seine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen.

Welche Leichtathleten sind in welchem Testpool?

Jeder Fachverband muss seine Elitekaderathlet/innen der Allgemeinen Klasse und seine Athlet/innen des höchsten Nachwuchskaders der NADA Austria melden. Für den ÖLV bedeutet das im Jahr 2012, den A- und B-Kader der auch die besten Nachwuchskaderathleten umfasst. Diese Athlet/innen werden in den Registered Testpool eingestuft. Darüber hinaus können Athlet/innen von der IAAF in den "International Registered Testpool" eingestuft werden. Diese werden dann auch direkt von der IAAF im Training kontrolliert.

Erfahre ich das Ergebnis der Dopingkontrolle?

Bei Kontrollen wird der ÖLV bzw. der Sportler nur mehr im Fall eines positiven Testergebnisses informiert. Im Anschluss daran wird um eine schriftliche Stellungnahme gebeten und vom Athleten über die weitere Vorgehensweise (Analyse oder Verzicht auf die Analyse der B-Probe) entschieden.

Wo finde ich weitere Informationen zu Dopingkontrollen?

Alle Details zum Thema Dopingkontrollen, Testpools und Meldepflichten, Rechte und Pflichten bei Dopingkontrollen, ADAMS, etc. finden Sie hier:
www.nada.at - Dopingkontrollsystem

Wer kann getestet werden?

Im Prinzip kann jede/r Teilnehmer/in an einem offiziellen Wettkampf im In- und Ausland von der jeweils zuständigen Nationalen Anti-Doping Agentur, von der WADA bzw. von der IAAF getestet werden. Die Auswahl der Athleten kann nach dem Zufallsprinzip oder anhand festgelegter Kriterien (z.B. der nach Wettkampfende erreichten Platzierung), aber auch ganz gezielt erfolgen (target testing, intelligent testing). Die IAAF führt auch Out-of-Competition Tests durch. Eine Auflistung der durchgeführten Tests gibt es auf der IAAF-Website unter:
www.iaaf.org - Anti-Doping - Testing Statistics

Wie viele Dopingkontrollen durch die NADA Austria gab es in der Leichtathletik in Österreich in den Jahren 2008 bis 2011?

2008 2009 2010 2011
Wettkampfkontrollen ÖLV-Meisterschaften 35 38 26 30
Wettkampfkontrollen Andere Wettkämpfe 42 69 28 18
Trainingskontrollen (Out of Competition Controls) 27 46 + 5 Blutkontrollen 51 + 10 Blutkontrollen 50 + 3 Blutkontrollen
GESAMT 104 158 110 101


Abschnitt 3 - Allgemeines

Was ist die WADA?

Die WADA (World Anti-Doping Agency, Welt Anti-Doping Agentur) ist eine internationale, unabhängige Institution (Stiftung nach Schweizer Recht). Sie wurde 1999 als Ergebnis einer vom IOC (Internationales Olympisches Comité) initiierten Welt-Doping-Konferenz mit dem Ziel gegründet, die Anti-Doping Programme auf internationaler und nationaler Ebene in Hinsicht auf die Entdeckung, Abschreckung und Verhinderung von Doping zu harmonisieren und koordinieren.
Offizielle WADA-Homepage: www.wada-ama.org.

Was ist der WADA-Code?

Grundlegendes Dokument zur weltweiten Harmonisierung der bisherigen Anti-Doping Regeln über alle Sportarten und alle Länder der Welt ist der Welt-Anti-Doping Code, der von rund 180 Staaten (durch die UNESCO- bzw. Europaratskonvention) und allen wichtigen Sportorganisationen unterschrieben wurde.

Was ist die NADA?

Die Nationale Anti Doping Agentur GmbH (NADA Austria) wurde am 1.7.2008 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Wien gegründet. Per Beschluss des Anti-Doping Gesetzes vom 29.Juni 2007 (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, BGBl. I 30/2007) hat die NADA Austria als unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die Aufgabe der Bekämpfung des Dopings im Sport auf der Grundlage Internationaler Konventionen mittels Repression und Prävention.
Offizielle Homepage: www.nada.at.

Welche Gesetze und Regelungen gibt es?

Neben dem WADA-Code gibt es auch einige nationale Gesetze, die für den Bereich Doping relevant sind. Dies sind u.a. das Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG), das Arzneimittelgesetz und das Strafgesetzbuch. Einen Überblick darüber finden Sie auf der NADA-Homepage:
www.nada.at - Recht.

Wie sieht die Verpflichtungserklärung für Kadersportler/innen aus?

Angehörige der zwei ÖLV-Kader (A-Kader, B-Kader) und alle Sportler/innen, die Österreich international bei OS, WM, EM oder EC vertreten, müssen laut ADBG eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Der ÖLV verwendet hierbei die offizielle Vorlage der NADA Austria:
www.nada.at - Service - Download - Formulare.

Welche Informationsmaterialien zum Thema "Anti-Doping" gibt es?

Die NADA Austria hat Broschüren für verschiedene Zielgruppen (Leistungssportler/innen, Breitensportler/innen) aufgelegt, die man kostenlos beziehen kann.
Weitere Infos: www.nada.at - Service - siehe Infobox.

Kann man sich auch online fortbilden?

"Real Winner" ist das E-Learning-Programm der IAAF und besteht aus 9 interaktiven Videos mit Fragen und Aufgaben rund um das Thema Doping, basierend auf dem aktuellen Welt-Anti Doping Code. Folgende Bereiche werden dabei behandelt: Regeln, Gesundheitliche Folgen, Dopingkontrolle, Ausnahmegenehmigung zu therapeutischen Zwecken, Meldung der Aufenthaltsorte, Nahrungsergänzungsmittel, Doping-Liste, Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, Vorbilder und Vermittler von Werten:
iaaf.realwinner.org